Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung.

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en langue allemande : Mit dem Grünbuch senden Deutschland und Frankreich ein starkes Signal für eine
effizientere Gestaltung des Binnenmarkts und eine Stärkung der Wettbew erbsfähigkeit der Eurozone.
Erstmals w ird eine systematische Studie vorgelegt, die die deutsche und französische
Unternehmensbesteuerung zum Gegenstand hat und konkrete Vorschläge für eine Konvergenz
[GLOSSAR] der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlagen und Körperschaftsteuersätze zur
Diskussion stellt.
Nach w eiteren Konsultationen, insbesondere der Parlamente und Unternehmen beider Länder, soll diese
Arbeit in eine schrittw eise Umsetzung von Konvergenzmaßnahmen ab 2013 münden.
Die traditionelle Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs setzt Impulse für erforderliche
Reformprozesse in der Europäischen Union. Ein w ichtiger Bereich dieser engen Zusammenarbeit ist die
Steuerpolitik der Europäischen Union. Das Grünbuch ist von dem Wunsch getragen, die Richtung für mehr
steuerliche Konvergenz in der Europäischen Union vorzugeben und die Initiative der Europäischen
Kommission für eine GKKB-Richtlinie zu unterstützen.
Steuerliche Konvergenz erhöht die Transparenz der Steuersysteme, vermeidet unnötige
Befolgungskosten und leistet einen Beitrag für eine gleichmäßigere Besteuerung. Sie ist auch ein
w ichtiges Signal gegen einen ökonomisch schädlichen Wettbew erb der Steuersysteme in Europa.
Deutschland und Frankreich verstehen sich als « Schw ungrad » dieser Entw icklung.
Das Grünbuch enthält als Grundlage für die künftige Diskussion u.a. die folgenden Denkanstöße für
konkrete Maßnahmen:
Im Konvergenzfeld « Organschaft / Gruppenbesteuerung » die Abschaffung beziehungsw eise Änderung
des Gew innabführungsvertrags sow ie die Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote in Deutschland;
Im Konvergenzfeld « Behandlung von Dividenden und bestimmten Betriebsausgaben » die Einführung einer
Mindestbeteiligungsquote für die Steuerfreiheit von Dividenden zw ischen Konzernmutter und -tochter in
Deutschland sow ie eine Anpassung der Vorschriften zur Bekämpfung der Unterkapitalisierung in beiden
Staaten;
Im Konvergenzfeld « Verlustabzug » die Erhöhung der Höchstgrenze für den Verlustrücktrag sow ie die
Abschaffung des Wahlrechts für den Steuerpflichtigen in Bezug auf die Höhe des Verlustrücktrags in
Deutschland; Frankreich hat sich bereits durch Übernahmen der Mindestgew innbesteuerung und eine
Anpassung des Verlustrücktrags an das deutsche System angenähert.
Im Konvergenzfeld « Steuersätze » könnte die Senkung des französischen nominalen
Körperschaftsteuersatzes am Ende des Konvergenzprozesses zu einer mit Deutschland vergleichbaren
direkten Unternehmensbesteuerung führen.
Die Arbeiten beruhen auf einer Vereinbarung zw ischen Bundeskanzlerin Dr. Merkel und Staatspräsident
Sarkozy vom 16. August 2011, die Körperschaftsteuer [GLOSSAR]-Bemessungsgrundlagen und
Körperschaftsteuersätze beider Länder anzugleichen. Hierzu w ar eine deutsch-französischen
Arbeitsgruppe gebildet w orden, die sich auf Arbeitsebene regelmäßig getroffen und das Grünbuch
ausgearbeitet hat.
Eingeflossen in die Arbeit ist auch ein Bericht des französischen Rechnungshofs, der w eite Bereiche
des deutschen Rechts untersucht hat. Nach w eiteren Konsultationen sollen die Vorschläge ab 2013
gegebenenfalls schrittw eise umgesetzt w erden.

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